In Fall der Wahl der Tätigkeit in Form einer Kapitalgesellschaft, d.h. einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sollte die Registrierung im Unternehmensregister erfolgen. Das Register wird durch das Amtsgericht (Gericht für Wirtschaftssachen), dessen Zuständigkeit auf die Woiwodschaft oder deren Teil verteilt ist, geführt.
Da die Registrierung ein zeitlich ausgedehnter Prozess ist, möchte Audytor S.A. seinen Kunden entgegenkommen und bietet Ihnen an diese Pflicht zu übernehmen. Unser Unternehmen spezialisiert sich in der Registrierung von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Unser Dienstleistungsangebot umfasst alle Leistungen und Tätigkeiten, die zur Unternehmensgründung in Polen erbracht bzw. verrichtet werden müssen.
Falls Sie an unserem Angebot interessiert sind, bitten wir Sie Kontakt mit uns aufzunehmen.
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Audytor S.A. garantiert die beste Qualität seiner Leistungen, da unsere Mitarbeiter ein stabiles und erfahrenes Team bilden, das seit Jahren mit unserem Unternehmen verbunden ist. Zu unseren Stärken gehört die Kenntnis der besonderen Eigenschaften verschiedener Branchen. Wir sind ein rechtschaffener Partner mit einer stabilen finanziellen Lage.